Dr. Wolf Karge

Autor, Publizist, Museumsberater

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Kreisagrarmuseum Dorf Mecklenburg
Erarbeitung der Tafeltexte für die ständige Ausstellung zum Thema der strukturellen Entwicklung und Veränderung der Landwirtschaft in der DDR am Beispiel Dorf Mecklenburg von der Bodenreform 1945 bis zur deutschen Einheit 1990
2009
Leseprobe:
„Junkerland in Bauernhand“ – Bodenreform im Oktober 1945

Die Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) hatte zwei gegensätzliche Effekte: Enteignung von Großgrundbesitz und Schaffung von Bauernwirtschaften.
Die soziale Gruppe der Großgrundbesitzer gab es nach der Reform nicht mehr. Das stärkte auch die neuen Machthaber, während CDU und LDPD gegen diese radikale Lösung votierten. Vom 3. bis 11. September 1945 erließen die Provinz- und Landesverwaltungen der SBZ entsprechende Verordnungen. Die SMAD bestätigte nachträglich mit ihrem Befehl Nr. 110 vom 26. Oktober 1945 dieses Vorgehen. Insgesamt waren 45% der Gesamtfläche bzw. 30% der landwirtschaftlichen Nutzfläche betroffen. Enteignet wurden in der SBZ 7.160 Betriebe von Großgrundbesitzern und auch 4.537 Betriebe von Kriegs- und Naziverbrechern. Die früheren Eigentümer verloren alles: Land, Wohnhäuser und Geldvermögen, auch Mobiliar und Kleidung. Vielfach wurde geplündert. Die Enteigneten wurden aus den Heimatkreisen ausgewiesen, bzw. durften sich erst mindestens 20 km entfernt von ihrem Heimatort niederlassen und wurden teilweise in Lager verbracht. Sie haben auch nach dem Ende der DDR in der Regel keinen Anspruch auf Rückgabe. In Mecklenburg-Vorpommern wurden nach der Verordnung vom 5.9.1945 noch im selben Jahr 2.199 Betriebe über je 100 ha mit insgesamt 823.726 ha, sowie 1.157 Höfe mit 37.845 ha von Eigentümern enteignet, die der Kriegs- und Naziverbrechen beschuldigt waren. 3.025 Personen mussten ihren Hof verlassen. Einige Frauen und Kinder wurden in Prora interniert. Am Ende der Bodenreform, 1950, waren in Mecklenburg 4.007 Betriebe mit 1.073.578 ha enteignet. ...
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