Dr. Wolf Karge

Autor, Publizist, Museumsberater

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Die Geschichte Mecklenburgs
Hinstorff-Verlag
Wolf Karge, Ernst Münch, Hartmut Schmied
Rostock 1993. 5. aktualisierte Auflage 2011
ISBN 978-3-356-01039-8
Mecklenburg, eines der ältesten deutschen Länder, entstand vor rund 1000 Jahren. Mit dieser Edition liegt zum ersten Mal seit etwa 70 Jahren wieder eine geschlossene Darstellung der Geschichte Mecklenburgs vor. Die Autoren konnten dabei auf bislang nicht zugängliche Quellenund Dokumente zurückgreifen. Auch die abgebildeten Karten entsprechen dem neuesten Forschungsstand. Eine Zeittafel, Personen-, Sach- und Ortsregister runden den Band ab.

Leseprobe:

Auf dem Wiener Kongreß 1815 wurden Mecklenburg-Schwerin mit zwei Stimmen in der Bundesversammlung und Mecklenburg-Strelitz mit einer Stimme Mitglieder des Deutschen Bundes.
Innenpolitisch war die Zeit bis 1827 durch die Restauration der Ständeherrschaft und die Kompromißbereitschaft der Landesherrschaft gekennzeichnet. Das wurde besonders deutlich beim Abschluß des Vertrages über die Finanzierung des militärischen Beitrags - des Bundeskontingents. Mecklenburg-Schwerin sollte 3.580 und Strelitz 718 Mann stellen, wobei der größte Teil der Kosten auf die Regierung abgewälzt wurde.
Der Deutsche Bund, in dem Mecklenburg durch seinen Gesandten von Plessen (1769 - 1837) vertreten wurde, war ein loser Zusammenschluß der weiterhin souveränen deutschen Fürsten und der vier freien Reichsstädte. Er war nicht geeignet innere Veränderungen durchzusetzen. Der Versuch des Justizrats Jakob Beck (1761 - 1840), 1817 mit einer Massenpetition den Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich zu revidieren, scheiterte. Etwas verzögert trat Friedrich Franz I. (1756 - 1837) 1819 auch den Karlsbader Beschlüssen bei, die das Verbot der Burschenschaften und die Literaturzensur enthielten. Diesen Beschlüssen fiel später auch Reuter, allerdings in Preußen zum Opfer und sie führten 1832 - 1833 zur abschließenden "Festungstid" Dömitz. Die Gefahr umstürzlerischer Gedanken bei 150 Studenten in Rostock war dagegen unbegründet. ...
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